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Saarländisches Fernsehen Beitrag Yogaleherausbildung Anerkennung durch Krankenkassen

 

Hochintessaner Beitrag des Saarländischen Fernsehens zur Thematik

" Anerkennung Yogalehrerausbildung durch die Krankenkassen bzw. des GKV-Spitzenverband"

 

 http://sr-mediathek.sr-online.de/index.php?id=2&selection=MA

 

Viel Spaß und liebe Grüße

 

Dietmar Rampe

Tags: Anerkennung, Krankenkasse

DIESER BEITRAG WURDE BISLANG 229x ANGESCHAUT

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Antworten auf diese Diskussion

Schade, der Link ist ungültig und auf der Homepage lässt sich leider kein Eintrag finden.

Sundari

Hallo Sundari,

 

hier nocheinmal die Webadresse

http://sr-mediathek.sr-online.de/index.php?id=2&selection=MA

 

Der link müßte eigentlich funktionieren. Wenn er nicht funktioniert

den Link kopieren und auf einer neuen Seite  in die Leiste ganz oben einfügen und mit Enter bestägen.

Der Beitrag ist etwa 10 Minuten lang.

 

Vielen Dank für das Interesse und liebe Grüße

 

Dietmar Rampe

 

Die Räume werden enger, auch für Yogalehrer

Vielen Dank für den interessanten link, Dietmar!

Zunächst: jede Person, die eine Ausbildung als Yogalehrer beginnt, sollte sich vorab über die Konditionen am Markt genau informieren. Es gibt zwischenzeitlich unzählig viele Yogalehrerausbildungen in Deutschland und auch weltweit. Wenn eine Anerkennung durch die Krankenkassen erfolgen soll, müssen eben auch deren Richtlinien erfüllt sein.

Ich ordne den Versuch der Kassen zunächst wertfrei unter dem Begriff "Qualitätsmanagement" ein.

Im neuen Leitfaden Prävention (Kurzfassung), der von den gesetzlichen Krankenkassen entwickelt wurde, steht:

Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip "Förderung von Stressbewältigungskompetenzen":

Psychologe, (Sozial)Pädagoge, Sozialarbeiter, Sozialwissenschaftler, Gesundheitswissenschaftler, Ärzte. Die Ausbildungen benötigen eine Zusatzqualifikation im Bereich Stressmanagement.

Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip "Förderung von Entspannung" (unter dem Hatha Yoga subsummiert wird):

wie oben, Sportwissenschaftlerin, Krankengymnastin, Physiotherapeutin, Sport- und Gymnastiklehrer, Ergotherapeuten, Erzieher, Gesundheitspädagogen, Heilpädagogen. Die Ausbildungen benötigen eine Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung mit mind. 32 Unterrichtseinheiten.

Für Hatha Yoga, Tai Chi, Qi Gong:

Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf und der entsprechenden Zusatzqualifikation (Bescheinigung durch Fachorganisation bspw. BDY). Ausbildung bei Yoga muss mindestens 500 Stunden umfassen. Ausbildung in Tai Chi/Qi Gong muss mindestens 300 Stunden umfassen. Die nachzuweisende Mindestdauer der Ausbildung beträgt mindestens zwei Jahre.

Alle Angaben ohne Gewähr! Für genauere Angaben siehe den kompletten Leitfaden.


Nun, was ist davon zu halten? Zugegeben, ich bin befangen, da ich die Anerkennung durch die Krankenkassen besitze. Der im Bericht geschilderte Fall von Herrn M. wird bestimmt weitere Fälle von Aberkennung nach sich ziehen aufgrund der fehlenden Grundqualifikation, wenn der Leitfaden konsequent umgesetzt wird. Da bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, fehlende Qualifikation zu ergänzen. Die Krankenkassen stehen derzeit unter Druck, weil keinem Mitglied eine Beitragserhöhung zugemutet werden möchte. Mittlerweile wechseln Hundertausende ihre Krankenkasse. Ich persönlich bin jedoch der Meinung, dass die Kürzungen bei den Präventionsleistungen sich gesellschaftlich-ökonomisch kontraproduktiv auswirken werden. Noch mehr Menschen werden akut oder gar chronisch erkranken, und die Pharmalobby darf sich freuen. Gesundheit (und Bildung, siehe Pisa) kosten. Wobei ersichtlich ist, dass wir in der Mehrklassenmedizin angekommen sind. Wer arm ist, ist statistisch gesehen mehr krank. Jeder Mensch sollte aber auch die bewusste Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen und nicht seine durch Fehlverhalten verursachten Kosten (Rauchen, Fleisch-, Alkohol-, Drogenkonsum...) der Gemeinschaft der Versicherten aufbürden.


Yogalehrer an Volkshochschulen

Neben dem Leitfaden gibt es auch interne Absprachen auf Bundes- und Landesebene, die die UNBÜROKRATISCHE;-) Zusammenarbeit zwischen VHS und Krankenkassen regeln soll.

Es darf vermutet werden, dass Yogalehrer, die derzeit ausschließlich unter dem hauseigenen Mantel der VHS arbeiten, später aber ihre Anerkennung, vielleicht in der eigenen Yogaschule oder auf dem freien Markt benötigen, mit einer Aberkennung durch die Krankenkassen beschieden werden, wenn sie nicht die o.g. Kriterien erfüllen. Anders ausgedrückt: kein Yogalehrer an der VHS muss sich zusätzlich um die eigene Anerkennung durch die Krankenkassen bemühen, da Yogakurse an der VHS prinzipiell durch die Kassen anerkannt sind, wenn sie sich nicht speziell an Fortgeschrittene richten. Meine Vermutung ist, dass dies politisch so gewollt ist. Schaden kann es nicht, wenn man die private Anerkennung betreibt.

Angesichts dieses handlings stelle ich mir die Frage, wie ein vernünftiges Qualitätsmanagement für Yogalehrer an der VHS aussehen könnte. Ohne jemand nahe treten zu wollen, aber macht es Sinn, wenn man nach einem erfolgreich besuchten Wochenendseminar auf Sri Lanka oder sonstwo, Kurse für Yoga anbietet, ohne jeglichen pädagogisch/didaktischen Hintergrund und ohne Schlüsselqualifikationen? Altruismus gut und schön, was aber ist dabei vielleicht eher egoistisch motiviert? Meine Meinung ist: eine profunde Ausbildung als Yogalehrer ist durch nichts ersetzbar und das Interesse zur Fortbildung sollte eigentlich vorhanden sein. Ein Kriterium für einen guten Yogalehrer ist für mich seine/ihre Authentizität. Lebt er/sie wirklich Yoga oder steht der kommerzielle Aspekt des Euronen Yogi im Vordergrund?

Der neue Leitfaden, konsequent durchgesetzt, wird für Yogalehrer Konsequenzen mit sich bringen. Zum einen die Problematik, wer denn nun Yogalehrer ist (auf dem Papier) und wer künftig mitspielen darf und wer nicht. Zum andern wird der Gesundheitsbereich Prophylaxe zusammengestrichen:

Es sollen nur noch Kurse mit höchstens 12 Kurseinheiten zu 90 min. gefördert werden. Ein Trainermanual muss vorliegen, die Zielgruppe muss konkret definiert, der wissenschaftliche Beweis der Wirksamkeit muss gegeben sein. Die Räume, wie auch die Personenzahl müssen angemessen sein. Die Kassen fördern nur noch max. 2 Kurse pro Jahr.

Alle Angaben ohne Gewähr! Für genauere Angaben siehe den kompletten Leitfaden.


Eine Frage noch an Angehörige der EU sowie der Schweiz. Wie stellt sich dort die Förderung von Yogakursen durch die Krankenkassen dar?

LG

Ulli

Namaste,

Qualifizierte Yoga-Lehrer/innen (mit zwei/dreijähriger Ausbildung etc. pp) gibt es viele!

Die Yoga-Ausbildung ist für die Krankenkassen oft auch nicht "das Problem", sondern der nicht vorhandene staatlich anerkannte Sozial-/Medizin-Beruf der nachgwiesen werden muss.

Aber, fairerweise können auch diejenigen Yoga-Anbieter (mit „Katalogberuf“) die Kurse –ohne entsprechende Yoga-Ausbildung- anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen, wohl dieses irgendwann (werden ja nicht alle sofort überprüft) nicht mehr tun. Denn auch diese Seite gibt es häufig!

Nehmen wir den Physiotherapeuten (nur als Beispiel! -da als "Katalogberuf" von den Krankenkassen genannt) - der im Fitnessstudio/Gesundheitszentrum- "Yoga" unterrichtet (ohne Yoga-Lehrer zu sein) und die Kurse erstattet werden... Da gibt es in meiner Stadt einige! Beispiele...

Ich finde es dann fair, wenn eine entsprechende zusätzliche Yoga-Ausbildung nachgewiesen werden muss/müsste. Kann man ja auch mal von dieser Seite sehen ;-)!

Aber vielleicht haben Fitnessstudios etc. auch wieder andere Möglichkeiten/Kooperationsverträge bezügl. Krankenkassen...

Nun ja,, wie auch immer, eine Kurserstattung sollte sowieso nicht alleiniger Grund sein, einen Yoga-Kurs machen zu wollen (und wenn es finanziell bei dem Teilnehmer "hakt", gibt es immer eine Möglichkeit).

Melanie

 

Leider geht der Link nicht ...

geht doch, fitmedi:

einfach den link manuell kopieren (Str+C) und dann in ein neues Browserfenster einfügen (Str+V).

LG

Ulli

Kleiner Nachtrag

Der gesamte Leitfaden Prävention läßt sich hier runterladen:

Leitfaden

Besonders interessant das Präventionsprinzip Entspannung (Kap. 5.2.4, S. 54ff), unter das Hatha Yoga fällt.

Viel Spaß beim Lesen!

LG

Ulli

Hallo,

eine weitere Möglichkeit auf den link zu gelangen:

1. in einer Suchmaschine die Hompage des Saarländischen Fernsehen suchen

2. zur Mediathek des SF wechseln

3. auf der Seite der Mediathek den Suchbegriff Yoga eingeben.

   -dann erscheint der Beitrag.

 

Ich hoffe dass ich weiterhelfen konnte

 

Liebe Grüße

 

Dietmar

 

 

 

 

 

Hallo,das heißt Kundalini Yoga wird von Krankenkassen auch mit Beruf im sozial /med. Bereich nicht anerkannt?
Gruß Sabine
Hallo,das heißt Kundalini Yoga wird von Krankenkassen auch mit Beruf im sozial /med. Bereich nicht anerkannt?
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