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Hallo yogis und yoginis,

bin Yoga-Teacher in Training (KHYF) und möchte ab nächstem Jahr anfangen zu unterrichten.
(Mit einer kleinen Gruppe einmal pro Woche.)

Jetzt habe ich einige Fragen dazu:

Weiß bis jetzt nur, dass ich das Freiberuflich machen kann -
Was brauch ich fürs Finanzamt um mich als Freiberufler anzumelden?

Was muss ich rechtliches beachten?

(BDY-Mitgliedschaft starte ich auch ab 2011)

Kennt jemand geeignete Räume im Raum Mannheim/Heidelber möglichst in Schwetzingen die man mieten kann für einen Abend pro woche?

Für Werbung ist gesorgt ich bin selber Grafikerin.

Merci - bin dankbar für all Eure Tipps!!!

Tags: Freiberufler, Selbständigkeit, Teacher, Training, Yogalehrer, in

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Hallöchen,

der erste Schritt den ich gemacht habe, war beim Ordnungsamt einen Gewerbeschein zu beantragen. Das kostet 20€ und dann kannst Du Rechnungen stellen. (Ich habe gört, dass das jetzt auch nur mit einer Nummer geht, aber ich komme schon länger super mit dem Kleingewerbe klar)

Ich arbeite bis jetzt nur für Yogaschulen etc und ohne eigenen Raum, dehalb hab ich`s auch noch nicht gemacht, aber ich denke, was Du auf jeden Fall auch machen solltest, ist eine Yogalehere Haftpflicht versicheung abzuschließen.

Ich grüß Dich ganz lieb und vielleicht hast Du ja lust, mal mein blog zu besuchen: www.yogarette.blogspot.com
Hi Natascha,

vielen Dank für deine Antwort aber nun ergeben sich neue Fragen.

Ich dachte für eine Freiberufliche Tätigkeit braucht man eigentlich gar kein Gewerbeschein, (kenne das bisher nur von künstlerischen Tätigkeiten, da ich Grafikerin bin und in diesem Bereich viele Selbständige kenne).

Ist ein Kleingewerbe somit eine Freiberufliche Tätigkeit?

Yogalehrer-Haftplicht kann ich glaub über den BDY machen, wenn ich dort Mitglied bin. Oder?
...und dein blog gefällt mir,
ich war auch schon in Lecce und deine Bilder find ich sympathisch, deshalb hab ich eine
Freundschaftsanfrage dir geschickt, bin hier ja noch so schrecklich allein im großen weiten yogapad-Universum.
Hallo, also in meiner Yogalehrer-Ausbildung habe ich gelernt, dass man auf keinen Fall einen Gewerbeschein beantragen soll! Yogalehrer gelten als Freiberufler und benötigen diesen somit nicht!
LG Sabine
Richtig! So kenne ich es auch! Ich bin seit 8 Jahren selbstständig und hab auch kein Gewerbe! Auch kein Kleingewerbe! Leider wissen Finanzbeamte auch oft nicht Bescheid. Ich kann dir nur raten, souverän aufzutreten und darauf zu bestehen, dass du Freiberufler bist. Der BYV und der BDY helfen da aber auch weiter! Viel Erfolg! OM Shanti Durga
Hallo Shakti-Nic!

Nein, ein Kleingewerbe fällt nicht automatisch unter ene freiberufliche Tätigkeit. Freiberufliche Tätigkeiten sind im Einkommensteuergesetz genau beschrieben. Da gibt es einen richtigen Katalog. Nur die Tätigkeiten, die in diesem Katalog aufgeführt sind, fallen darunter. Darunter fallen i. d. R. künstlerische, schriftstellerische Tätigkeiten. Ärzte, Rechtsanwälte, Heilpraktiker fallen darunter. Schau mal hier bei Wikipedia nach. Da wird das ganz gut erklärt. http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz.

Um wirklich sicher zu gehen, ob Du wirklich von der MWst-befreit wirst, würde ich ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater machen. Die Investition lohnt sich auf jeden Fall. Denn je nachdem, wie Deine genaue Planung aussieht, also was Du genau machen möchtest, gerade im Hinblick auf die zukünftige Planung eines Kleinbetriebes, gibt es da schon dein einen oder anderen feinen Unterschied. Es kann ja sein, dass Du evtl. irgendwann auch mal Sachen anbieten möchtest, wie Kollektionen, Yogazubehör usw.
Vielen Dank für die Tipps!
Hallo,

also, Gewerbeschein brauchst du keinen. Ich war letztens bei einem Existenzgründungsseminar. Die sagen, dass ein Lehrberuf kein Gewerbe ist.
Solche Seminare mit allen rechtlichen Tipps kannst du bei geld & Rosen besuchen. Die kosten nicht viel und sind speziell für Gesundheitsberufe und auch YL konzipert. Die kennen sich gut aus. Anders als die IHK, die ganz andere Unternehmen berät.

MWST pflichtig wirst du erst ab Einnahmen von 17.500 €. Man kann sich auch freiwillig MWST pflichtig melden, das lohnt sich aber nur, wenn du viele AUsgaben hast udn die MWST von Miete, PC, Strom, etc. auch absetzen kannst. Ich würde es erst mal nicht machen. Sonst musst du zu allen Einnahmen auch 19 Mwst ans Finanzamt abgeben.

ABER: Ab Einnahmen von € 400,- im Monat muss man 19 % Rente von den Einnahmen zahlen. Das gilt bei den freien Berufen ebenfalls für die Lehrberufe. Egal ob Deutschunterricht, Yoga, Fitness, oder sonstige Lehrer/innen. Leider :o(

Ich habe noch eine berufliche Haftpflichtversicherung. Ist aber kein Muss.

Aber wie gesagt, Geld & Rosen sind prima Ansprechpartner/innen

http://www.geldundrosen.de/seminare/22-exi_sozialeberufe.htm

Viel Erfolg :O)

LG

Renata

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